Der KfW-Studienkredit

Der KfW-Studienkredit stellt eine ausgesprochen günstige Form der Studienfinanzierung dar. Er ist hauptsächlich als Ergänzung zum BAföG gedacht, kann aber auch unabhängig von der staatlichen Studienfinanzierung beantragt werden. Zudem fördert die KfW Bank auch Studiengänge wie das Zweitstudium und Promotionen, für die ein BAföG-Anspruch nicht oder nur in wenigen Ausnahmefällen besteht. Die maximale Bezugsdauer des KfW-Studienkredites beträgt bei einem Erststudium vierzehn Semester und bei einem postgradualen Aufbaustudiengang sowie bei einer Promotion sechs Semester. Ein auf den Bachelor-Abschluss aufbauendes Master-Studium gilt grundsätzlich als Bestandteil des Erststudiums. In Einzelfällen wie einer langen Berufstätigkeit zwischen dem Abschluss des Bachelor-Studiums und der Aufnahme des Master-Studiengangs kann die KfW Bank von dieser Einstufung abweichen. Im Gegensatz zum BAföG-Amt fördert die KfW Bank auch Fernstudiengänge und berufsbegleitende Hochschulbesuche.

Die Fördermöglichkeiten für Studierende durch die KfW Bank

Der KfW-Studienkredit wird in einer Höhe von 100,00 – 650,00 Euro je Semester ausgezahlt. Die Entscheidung über die Höhe der monatlichen Kreditauszahlung trifft der Student. Eine Änderung des KfW-Kreditbetrages ist jeweils zum April und Oktober möglich, also zum Semesteranfang an den Universitäten. Das gilt auch für Studierende an Fachhochschulen, bei denen der Semesterbeginn um einen Monat verschoben ist, und an den privaten Hochschulen, die das Studienjahr in Trimester aufteilen.

Voraussetzungen für den KfW-Studienkredit

Für die Auszahlung des KfW-Studienkredites müssen Studierende wenige Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen an einer staatlichen oder an einer anerkannten privaten Universität beziehungsweise Fachhochschule eingeschrieben sein.
  • Für die Ausschöpfung des vollständigen Bezugszeitraumes von vierzehn Semestern beträgt das Höchstalter 25 Jahre. Die Antragstellung ist zwar für ältere Studenten möglich, für diese verkürzt sich die Bezugsdauer der Studienförderung jedoch in Abhängigkeit des Lebensalters zum Zeitpunkt der Studienaufnahme.
  • Sie besitzen entweder die deutsche Staatsbürgerschaft oder haben als Ausländer den Schulabschluss in Deutschland erworben. EU-Bürger sind zudem nach einem dreijährigen Aufenthalt im Inland antragsberechtigt.

Keine Mindestanforderungen an das Einkommen

Im Gegensatz zu einem üblichen Bankkredit und den meisten Studienkredit-Angeboten der klassischen Geschäftsbanken ist für die Beantragung des KfW-Studienkredites kein Einkommensnachweis erforderlich. Als Sicherheit gilt stattdessen das angenommene Einkommen nach dem Abschluss des geförderten Studiums. Eine Höchstgrenze für das Einkommen des Antragstellers oder seiner Eltern existiert ebenfalls nicht.

Zinsen und Rückzahlung

Die anfallenden Zinsen werden beim KfW-Studienkredit bereits von den laufenden Auszahlungen abgezogen, sodass der geförderte Student einen geringeren als den beantragten Betrag erhält. Der Zinssatz ist variabel und wird zweimal jährlich an den EURIBOR angepasst. In der Rückzahlungsphase besteht alternativ die Möglichkeit, auf Antrag auf einen festen Zinssatz umzusteigen. Die Rückzahlung des KfW-Studienkredites erfolgt in monatlichen Raten und beginnt im Anschluss an eine Karenzzeit, die nach Wahl des Kreditnehmers sechs bis dreiundzwanzig Monate umfasst. Diese Regelung gilt sinngemäß auch nach einem Studienabbruch. Die Kredittilgung darf sich beim KfW-Studienkredit auf maximal 25 Jahre erstrecken.

Gründe für die Verweigerung des Kfw-Studienkredites

Für eine Ablehnung des Studienkredit-Antrages existieren nur wenige Gründe:

  • Sie studieren nicht an einer anerkannten Hochschule, sondern besuchen vielmehr eine Fachschule.
  • Die private Hochschule, an der Sie studieren, ist nicht offiziell anerkannt.
  • Ihre Schufa-Auskunft enthält eine angemeldete Privat-Insolvenz. Alle anderen Negativmerkmale sind für den KfW-Studienkredit unerheblich.
  • Sie haben Ihrem Antrag nicht alle erforderlichen Unterlagen beigelegt. In diesem Fall besteht selbstverständlich die Möglichkeit zur Nachbesserung.

Die Antragstellung für den KfW-Studienkredit

Die Beantragung des KfW-Studienkredites erfolgt über einen Vertriebspartner, bei dem es sich wahlweise um das für die besuchte Hochschule zuständige Studentenwerk oder um eine kooperierende Geschäftsbank handelt. Formulare und Downloads zum KfW-Studienkredit finden Sie online auf der Website der KfW. Neben dem Antragsformular und einer Bescheinigung über die Einschreibung ist dem Antrag ein Ausweisdokument mit eingetragener Adresse vorzulegen. Ausländische Staatsbürger, die ausschließlich über einen Reisepass verfügen, reichen ersatzweise eine Meldebescheinigung ein. Des Weiteren müssen sie ihren Status als Bildungsinländer beziehungsweise die Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland nachweisen. Die Studienbestätigung ist in jedem Semester erneut einzureichen. Ab dem vierten Fachsemester ist zudem ein Leistungsnachweis vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass der Student wahrscheinlich die für den Studienabschluss erforderlichen Leistungen erbringen wird.